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Dia Tours Reisen GbR
Guldeinstr. 47
80339 München

Tel. 089 500 73 688
Fax 089 86 30 65 112

Email: info@diatours.de
Internet: www.diatours.de

Reiseservice
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Lieber Reisegast,
bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen ihre Aufmerksamkeit, denn Sie sollen wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verpflichtungen Sie uns gegenüber eingehen. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an, die die Vorschriften des Reisevertragsrechtes in den §§ 651 a - m BGB ergänzen.
I. 1.
Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung oder der Anmeldung über Internet/Email bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages für 2 Wochen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung unter der Bedingungen zustande, dass Sie unseren Reisebedingungen nicht widersprechen. Weicht unsere Reisebestätigung von dem Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Vertragsangebot, an das wir 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind und das Sie auch innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen können.
2. Reisebüros treten nur als Vermittler des Reisevertrages zwischen Ihnen und uns auf. Die Reisebüros sind nicht ermächtigt, den Inhalt des Angebots von Diatours abzuändern oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

II. Zahlung des Reisepreises/Anzahlung
1. Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 20 %, mindestens jedoch
€ 50,00 pro Reiseteilnehmer sowie die Kosten für eine Reiseversicherung in voller Höhe, falls abgeschlossen, fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn ohne nochmaliger Aufforderung fällig. Zahlungen per Kreditkarten Mastercard und Visa sind möglich!
2. Wenn die Anzahlung oder der Restbetrag nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies uns nach einer Mahnung zum Rücktritt vom Reisevertrag und Schadensersatz in Höhe der pauschalen Rücktrittsgebühren nach V. 1.
3. Für den Fall der Insolvenz haben wir entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen sichergestellt, dass der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen. Sie haben bei Vorlage des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen R+V Versicherung, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung.
III. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung auf www.diatours.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsbeschreibungen in einem Reiseprospekt und einer Sonderausschreibung gelten nur die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Reisekunde zum ermäßigten Reisepreis der Sonderausschreibung bucht. Die im Internet enthaltenen Angaben sind grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind.
IV. Flugrückbestätigung
Gestaltung und Einhaltung des Flugplanes liegen wesentlich im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen von Flugzeiten, Streckenführung und Fluggeräten sind teilweise nicht vermeidbar. Die Bestätigung für den Rückflug übernehmen wir – bzw. unsere Agentur vor Ort.
V. Preisänderungen
1. Diatours ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar nach Vertragsabschluss die nachfolgenden Preisbestandteile aufgrund Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Diatours nicht zu vertreten sind: Devisen- Wechselkurse; Beförderungstarife und Preise (insbesondere wegen Ölpreisverteuerung); behördliche Gebühren und Abgaben wie z. B. Hafen- und Flughafengebühren. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.
2. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung in Ziffer IV.1. genannten Preisbestandteile und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Diatours ist verpflichtet, Ihnen auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhungen zu belegen.
3. Diatours hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung spätestens 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Ab dem 20. Tag ist die Erhöhung nicht mehr möglich. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, den Rücktritt und das Recht auf eine Ersatzreise unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber – Diatours Reisen GbR - geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
VI. Rücktritt vor Reisebeginn/Umbuchung
1. Bei Rücktritt vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann DIATOURS anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter anzuzeigen.
Für alle Reisen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 %.
Ab dem 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25 %.
Ab dem 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40 %.
Ab dem 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 50 %.
Ab dem 6. Tag 60 %.
Ab 2. Tag vor Reisebeginn 80 %.
Nichtantritt der Reise (NO-SHOW) 95 %
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Stichtag für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei UNS. Ihr Recht, nachzuweisen, dass Diatours kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geltend gemacht Pauschale entstanden ist, bleibt unberührt.
2. Für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reisebeginn berechnen wir eine Umbuchungsgebühr von 40 € oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten. Spätere Umbuchungen behandeln wir wie einen Rücktritt (Storno) mit Neuanmeldung. Eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung kann diese Stornokosten im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.
3. Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, soweit dies technisch-organisatorisch für uns durchführbar ist. Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen und ihrer Teilnahme dürften keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, sonst können wir widersprechen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften Sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür können wir eine Bearbeitungsgebühr von 40 € verlangen.
VII. Wir können bis zum 14. Tag vor Reisebeginn die Reise absagen, wenn die in der Ausschreibung oder sonstigen die Reiseausschreibung betreffenden Unterlagen festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sie können dann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht uns gegenüber unverzüglich nach Zugang der Abgabeerklärung geltend zu machen. Machen Sie von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch, erhalten Sie den gezahlten Betrag unverzüglich zurück. Gegen einen Aufpreis, den Ihr akzeptieren könnt, können wir die Reise trotzdem durchführen.

VIII. Versicherungen
Wir empfehlen die Buchung folgender Versicherungen: Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäck-, Reisehaftpflicht u. Reisekrankenversicherung mit Ambulanzflug aus dem Ausland. Wir beraten Sie gern!
IX. Haftungsbeschränkungen des Reiseveranstalters
1. Die vertragliche Haftung von Diatours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt oder Diatours für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Die Haftung von Diatours auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Personenschäden auf 37.500 € pro Teilnehmer und Reise beschränkt, für Sachschäden bis 2.000 € haftet Diatours unbeschränkt.
Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, wie das Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung des Luftverkehrs oder das Seerecht, gelten auch zu unseren Gunsten.
2. Die Haftung auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit Sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und kein Körperschaden ist, je Person und Reise auf 2.000 € beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzudecken.
X. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, den aufgetretenen Mangel während der Reise der Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Diatours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir empfehlen, Ansprüche in eigenem Interesse schriftlich geltend zu machen.
2. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um den Schaden gering zu halten.
3. Leistet Diatours nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn sofortige Abhilfe durch ein bei Ihnen vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.
XI. Anspruchstellung; Ausschlussfrist; Verjährung
1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Diatours (Adresse siehe unten) gegenüber geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert sind.
2. Ihre in Ziffer 1. bezeichneten Ansprüche verjähren in 1 Jahr, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung nach 3 Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Diatours oder unsere Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückweist.
3. Eine Abtretung von Ansprüchen, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen.

Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
1. Wir unterrichten Sie vor Vertragsschluss über die notwendigen Pass- und Visumserfordernisse für deutsche Staatsbürger sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
2. Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
3. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie grundsätzlich alleine verantwortlich, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung dieser Reisedokumente verpflichtet haben. Sollte trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelnen Länder nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.
XII. Unwirksamkeit und Gerichtsstand, Gültigkeit der Angaben im Internet
1. Die Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
2. Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte.
3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Vollkaufleute ist unser Firmensitz. Für Klagen von Diatours gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Firmensitz maßgebend.

Diatours Reisen GBR
Guldeinstr. 47 - 80339 München

Reisetermine Mallorca
Termine 2009 17.04. - 24.04.
24.04. - 01.05.
01.05. - 08.05.
08.05. - 15.05.
Reisetermine Dolomiten/Tirol
Seefeld Tirol 31.01. - 08.02.
Seefeld Tirol 25.07. - 01.08.

Termine und Preise

Wir fliegen mit Air Berlin, Condor oder TUIFLY ab München, Nürnberg, Stuttgart oder einem anderen Wunschflughafen direkt nach Mallorca. www.diatours.de

Im Preis enthalten

Flug, sämtliche Steuern & Gebühren. Der Transfer vor Ort, Unterkunft 7 Nächte im Doppelzimmer, Halbpension, Reisebtreuung;
Reisepreis komplett nur 1095 € Zuschlag Doppelzimmer zur Alleinnutzung + 245 €